ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Katja Hofmann Design (nachfolgend KHD genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehenden oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die KHD nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn KHD Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder an KHD erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetzt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvorraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten und gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen KHD insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

1.2 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von KHD weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber KHD zusätzlich zu der für die Leistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der verinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3 KHD überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. KHD bleibt in jedem Fall, auch wenn KHD das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Nutzungsrechte werden für die finalen Arbeiten übertragen. Für Ideensammlungen, Skizzen und Zwischenentwürfe werden keine Nutzungsrechte übertragen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und diese gesondert vergütet werden.

1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen KHD und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6 KHD ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Arbeiten, Entwürfe, Reinzeichnungen und Webseiten als Urheber zu nennen.

1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von KHD formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen Zustimmung von KHD.

 

2. Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten

Die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) zur Erstellung von Werbemitteln (print/digital), Webseiten, Onlineshops, Social Media Profilen wird die folgende Vereinbarung geschlossen.

2.1 Nutzungsrechte: ausdrücklich gestattet ist die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke für Projekte und Webseiten, die KHD für den Auftraggeber erstellt.

2.2 Der Auftraggeber gewährt KHD an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. KHD wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

2.3 Haftungsfreistellung: der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder
a) selbst erstellt hat oder
b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.

2.4 Der Auftraggeber unterstützt KHD bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

2.5 Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die KHD durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

 

3. Vergütung

3.1 Die Preise von KHD orientieren sich an dem AGD/SDSt | Allianz deutscher Designer e. V. Vergütungstarifvertrag Design. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Arbeiten fällig. Werden Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der erstenTeillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Erstreckt sich der Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert von KHD eine hohe finanzielle Vorleistung, sind angemessene Abschlagszahlungen jeweils nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung zu leisten.

3.4 Neukunden verpflichten sich mit 50 Prozent der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.5 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KHD. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen.

3.6 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und/oder werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet KHD eine Abschlagsvergütung.

3.7 Die Berechnung der Vergütung richtet sich nach dem im Angebot von KHD definierten Leistungen, sowie nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner) und der AGD/SDSt (Allianz deutscher Designer).

3.8 Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. KHD behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Entwicklung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

3.9 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.

3.10 Bei Zahlungsverzug kann KHD Verzugszinsen in Höhe von dem jeweiligen Basiszinszatz der Europäischen Zentralbank p. a., sofern nichts anderes vereinbart ist, verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Ein Auftrag gilt als vollständig bezahlt, wenn vom Auftraggeber die vereinbarte Summe fristgemäß KHD gutgeschrieben wurde.

4.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich KHD vor, die Weiterentwicklung und -betreuung zeitweise bis zur Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen, bzw. die Internetpräsenz temporär abzuschalten.

4.3 Das gelieferte Werk verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung seitens des Auftraggebers Eigentum von KHD.

 

5. Fremdleistungen und Nebenkosten

5.1 KHD ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen und ggf. dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KHD hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2 Im Zusammenhang mit den Arbeiten oder mit Ausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (wie z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Testdrucke, spezielle Materialien/Muster) sind zu erstatten.

5.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden die Kosten nach Absprache berechnet.

 

6. Eigentum, Rückgabepflicht

6.1 An den Arbeiten, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von KHD, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

7. Herausgabe von Daten

7.1 KHD ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere „offene Dateien“) und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass KHD ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für Datenträger, Dateien und Daten, die dem Auftraggeber bereits übergeben wurden und welche er durch eigenes Verschulden verloren hat.

7.2 Hat KHD dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von KHD verändert werden.

7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.4 KHD haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

8. Beauftragung, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplar

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber ausführliche Angaben über die zu erbringende Leistung zur Verfügung (detaillierter Anforderungskatalog der geforderten Funktionalitäten insbesondere bei Webdesign). Grundfunktionen, die für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung sind, müssen entsprechend ausgewiesen werden. Der Auftraggeber klärt KHD über alle zu berücksichtigen Besonderheiten auf, insbesondere bei den zu verarbeitenden Daten. Weiter informiert der Auftraggeber KHD über alle den Auftrag betreffenden zu berücksichtigen Pflichten und Vorschriften.

8.2 Der Auftraggeber legt KHD vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

8.3 Soll KHD die Produktionsüberwachung durchführen, schließen KHD und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt KHD die Produktionsüberwachung durch, entscheidet KHD nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

8.4 Von allen vervielfältigten Print-Arbeiten überlässt der Auftraggeber KHD unentgeltlich ein einwandfreies Muster/Belegexemplar.

 

9. Inhaltselemente

9.1 Wird KHD vom Auftraggeber mit der Beschaffung von Inhaltselementen (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, interaktive Elemente, Software o. ä.) beauftragt, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Elemente selbst zu erstellen oder aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom jeweiligen Rechteinhaber, zu beschaffen, die betreffenden Nutzungsrechte zu klären und zu erwerben. KHD übernimmt jedoch keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit bestimmter Inhaltselemente.

9.2 Der Auftraggeber kann KHD noch während der Erstellung mit der Beschaffung weiterer Inhaltselemente beauftragen, die dieser jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen ablehnen kann. Wird KHD beauftragt, weitere Inhaltselemente, welche nicht im ursprünglichen Angebot bzw. im Anforderungskatalog enthalten sind, selber zu erstellen, werden diese gesondert vergütet.

 

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 KHD haftet nur für Schäden, die KHD selbst oder die Erfüllungsgehilfen von KHD vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die KHD auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2 Sofern Produkte von Drittanbietern benötigt werden (z.B. Web-Server, allgemeine Betriebssysteme, Datenbanken, spezielle Script-Sprachen) und sofern nicht anders vereinbart, obliegt die ordnungsgemäße Beschaffung, Intsallation und Wartung dieser Produkte beim Auftraggeber. KHD übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Programme, Systeme oder Quellcode des Auftraggebers oder Dritter und insbesondere deren Funktionsfähigkeit und Kompatilibilität (z.B. Grafik-, Bild-, Textverarbeitungsprogramme oder Content-Management-Systeme). Dies gilt insbesondere bei Webservern und Providern. Die Haftung und Gewährleistung liegen beim jeweiligen Anbieter.

10.3 KHD haftet nicht für die Rechtssicherheit im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO insbersondere bei der Erstellung von Webseiten. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung im vollen Umfang und lässt die Inhalte ggf. durch einen Juristen prüfen.

10.4 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von KHD oder Erfüllungsgehilfen von KHD ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KHD oder Erfüllungsgehilfen von KHD beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von KHD oder Erfüllungsgehilfen von KHD beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.5 Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. KHD ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich ist oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.

10.6 Höhere Gewalt, Unfälle, Streiks, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung sowie sonstige Ereignisse, die zur Lieferverzögerung führen, ohne dass KHD dies zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Soweit die vorgenannten Umstände zu einer Unmöglichkeit der Lieferung oder Teillieferung führen, ist KHD berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Auftrtaggeber wird unverzüglich von den Umständen und der voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung bzw. dem Rücktritt informiert. Gegenleistungen des Auftraggebers werden im Fall des Rücktritts unverzüglich erstattet. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von KHD innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten möchte oder die Durchführung des Vertrages wünscht.

10.7 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, übernimmt KHD keine Gewährleistung oder Haftung für Schäden oder versäumten Fristen, die durch diese Verzögerung entstehen. Die Vergütung der Arbeiten ist vom Kundenverzug unberührt.

10.8 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

10.9 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Teilen, Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von KHD insoweit entfällt.

10.10 KHD haftet nicht für den Verlust von Daten, welche in der Verwaltung des Auftraggebers liegen. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist zu berücksichtigen, insbesodere bei unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesoderen dann vor, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkung von außen, insbesondere Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Dateien oder den gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Eine Wiederherstellung der Daten durch KHD, sofern möglich, wird gesondert vergütet.

10.11 KHD haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

10.12 In keinem Fall haftet KHD für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings weist KHD den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hin, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10.13 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von KHD erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber KHD zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von KHD in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10.14 Soweit KHD auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet KHD nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

10.15 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an KHD, stellt er KHD von der Haftung frei.

10.16 Hat der Auftraggeber KHD wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und es stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel KHD nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, KHD allen Aufwand zu ersetzen.

 

11. Gestaltungsfreiheit, Termine und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für KHD Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen oder wünscht zusätzliche Anforderungen, welche nicht im ursprünglichen Angebot bzw. Anforderungskatalog enthalten sind, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.2 Lehnt der Auftraggeber Arbeiten in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragenden Versionen mehr als drei mal ab, so hat KHD das Recht, den Vertrag zu beenden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Nutzungsrechte werden in diesem Fall nicht übertragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11.3 Die Änderung von Entwürfen und Reinzeichnungen, die Entwicklung und Vorlage weiterer Entwürfe und Reinzeichnungen, die Änderung von Werkzeichnungen, andere Zusatzleistungen (wie z.B. Bildbarbeitung, Retuschearbeiten, Reinzeichnung, Produktionsüberwachung o.ä.) sowie zusätzliche Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

11.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann KHD eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann KHD auch Schadenersatzansrpüche geltend machen. Das Recht von KHD, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

11.5 Die von KHD genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Leistungserbringung erfolgt nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der Ausführungen und verzögern sich unbeschadet der Rechte von KHD bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teilleistungen sind zulässig.

11.6 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an KHD übergebenen Vorlagen, Dateien und Daten berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen, Dateien und Daten nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber KHD im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz von KHD als Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht (§ 306 BGB).